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Neue Grüne Grundsicherung vom AK Grundsicherung/Grundeinkommen in Berlin (PDF)

Grundpfeiler:

  • Sicherung Gesellschaftlicher Teilhabe
  • Individueller Rechtsanspruch
  • Kein Zwang zur Arbeit
  • Einkommens- und Vermögensabhängigkeit

Grüne Grundsicherung: Beschluss der BDK Kassel 1997

Grundsatzprogramm 2002: Schlüsselprojekt Grüne Grundsicherung

(Anmerkung: Interessanterweise steht nirgendwo, dass die Grundsicherung einkommensabhängig ist. Sie könnte also auch als ein Grundeinkommen ausgestaltet sein, oder?)

Schlüsselprojekt Grundsicherung

Die Sozialhilfe, als nachrangige Hilfeleistung konzipiert, wird den heutigen Anforderungen an eine soziale Grundsicherung nicht mehr gerecht. Für die Bekämpfung der auch heute noch herrschenden Armut ist ein Maßnahmenbündel notwendig, das sich aus der Verbesserung der materiellen Situation von Hilfebeziehenden sowie aktivierenden Angeboten zusammensetzt, die ihrer gesellschaftlichen Ausgrenzung entgegenwirken. Dazu gehört die Einführung einer bedarfsorientierten Grundsicherung, die tatsächlich Armut verhindert.

Die Leistungen müssen den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst und nach einem festen System (Statistikmodell) neu bemessen werden. Dabei muss auch berücksichtigt werden, was Menschen brauchen, um am kulturellen und politischen Leben teilzunehmen.

Die veränderte Arbeitswelt von heute erfordert eine zunehmende Bereitschaft zu Flexibilität und Mobilität – dieses aber kann von den Menschen nur erwartet werden, wenn sie gleichzeitig vor Armut geschützt und sozial abgesichert sind. Die Einführung einer bedarfsorientierten Grundsicherung stellt sicher, dass Menschen unbürokratische Hilfe bei Armut, bei Arbeitslosigkeit, in anderen Notlagen oder beim Wechsel zwischen unterschiedlichen Arbeitsformen und Weiterbildung bekommen können. Die Grundsicherung ersetzt die Sozial- und Arbeitslosenhilfe – sie zu bekommen ist ein Recht und kein Almosen. Eine schlichte Umwandlung der Arbeitslosenhilfe in Sozialhilfe zur Durchsetzung weiterer Kürzungen der Unterhaltsleistungen für Arbeitslose lehnen wir ab.

Die Grundsicherung wird weitgehend pauschaliert gezahlt. Dies ist ein Beitrag zu mehr Rechtssicherheit und Transparenz. Bürgerinnen und Bürger können sich schnell und unkompliziert über ihre Ansprüche informieren, sie können und müssen eigenverantwortlich über ihre Ausgaben entscheiden. Die Ämter werden von bürokratischen Aufgaben entlastet. Damit können sie sich auf die Beratung der Bürgerinnen und Bürger konzentrieren und zu gleichberechtigten Partnern in einem lokalen Verbund von Netzwerken und Dienstleistungsunternehmen entwickeln. Regionale Unterschiede im allgemeinen Lebensbedarf, wie z. B. Wohnkosten, werden dabei berücksichtigt. Die Grundsicherung ist steuerfinanziert und wird die Kommunen finanziell entlasten. Wir halten es für notwendig, dass durch eine verstärkte Heranziehung von Einkommen aus Vermögen und Unternehmertätigkeit ein wesentlicher Beitrag zur Solidargemeinschaft geleistet wird.

Alle Berechtigten erhalten sozialen Schutz ohne Diskriminierung. Ihr Zugang zum Arbeitsmarkt wird verbessert. Alle Arbeitsuchenden werden berechtigt, an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilzunehmen. Für sie werden individuelle Eingliederungspläne erstellt. Eigeninitiative wird gefördert und gefordert, wobei Engagement bei der Jobsuche, Existenzgründung, Aus- und Weiterbildung, Familienarbeit, Pflege und Ehrenamt berücksichtigt wird. Dabei ist sicherzustellen, dass Hilfestellung bei der Vermittlung geeigneter Tätigkeiten geleistet wird. Die Deckung des Grundbedarfs darf nicht angetastet werden. Wer aufgrund von Handicaps oder seines Alters auf Unterstützung angewiesen ist, erhält einen erhöhten Grundsicherungsbetrag. Eine Grundsicherung für Kinder stellt sicher, dass Eltern und Alleinerziehende mit geringem Verdienst nicht unter die Armutsschwelle geraten. Ihre persönlichen Spielräume – nicht zuletzt am Arbeitsmarkt – werden damit erhöht.

Grüne Grundsicherung von Andrea Fischer

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