Soziale Grundsicherung ausbauen

Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sind wir einen Schritt in Richtung einer sozialen Grundsicherung gegangen. Die bisherige, entmündigende Sozialhilfe ist Vergangenheit, Verschiebebahnhöfe zwischen den beiden Systemen wurden beendet und erstmals haben auch bisherige Sozialhilfeempfänger Anspruch auf Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Aber wir müssen auch feststellen, dass viele durch die Reform materiell schlechter gestellt wurden, ohne dass die Verbesserungen in der Vermittlung und Qualifizierung bereits hinreichend greifen. Das Fördern kommt bei der Umsetzung der Reform noch zu kurz. Zudem müssen einzelne Hilfen immer noch bei unterschiedlichen Ämtern beantragt werden, was für die Betroffenen oft schwer nachzuvollziehen ist und die Inanspruchnahme erschwert.

Wir wollen die armutsfeste soziale Grundsicherung auf die politische Tagesordnung setzen und sie Schritt für Schritt verwirklichen. Sie ist einkommens- und vermögensabhängig zu gestalten und muss positive Arbeitsanreize setzen. Die Übergangsphase, wonach Arbeitslose nach nur einem Jahr Arbeitslosigkeit zum ALG-II-Empfänger werden, ist abhängig von den Jahren der effektiven Erwerbstätigkeit gestaffelt auf bis zu drei Jahren zu verlängern. Das schließt die Perspektive ein, dass allen ein eigenständiges Leben ohne finanzielle Abhängigkeit vom Partner ermöglicht wird. Aktuell geht es vorrangig um die Vereinfachung der Antragstellung durch eine automatische Abstimmung und Koordination der beteiligten Behörden, die Angleichung der Regelsätze zwischen Ost und West, die stärkere Entkoppelung des Hilfebezugs vom Partnereinkommen, die Freistellung von notwendigen Altersvorsorgeaufwendungen sowie um den Zugang zur aktiven Arbeitsmarktförderung für Nicht-LeistungsbezieherInnen.

Die Zuverdienstmöglichkeiten für ALG-II-EmpfängerInnen müssen weiter verbessert werden. Die Regelsätze der Sozialhilfe und des ALG II müssen deutlich angehoben werden, damit sie vor Armut schützen und das soziokulturelle Existenzminimum gesichert wird. Die Höhe soll in einem transparenten Verfahren unter Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände festgelegt werden. Maßstab und Ziel bleibt die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe auf Basis des soziokulturellen Existenzminimums. Dabei ist insbesondere die Situation von Familien mit Kindern zu berücksichtigen. Mit der Einführung einer Kindergrundsicherung wollen wir verhindern, dass Kinder für Familien, insbesondere für Frauen, zum Armutsrisiko werden. Das ist präventive Sozialpolitik. Auch müssen die Angebote zur Integration in den Arbeitsmarkt weiter verbessert werden. Es sollen nur solche Erwerbstätigkeiten als zumutbar gelten, die ortsüblich bezahlt werden. In Zeiten wirtschaftlicher Stagnation gibt es keine Alternativen zu einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. Daher muss die Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit grundlegend verbessert werden. Die Bundesagentur für Arbeit muss hier besser, flexibler und vor allem schneller werden, die eingesetzten Mittel sind zielgerichtet auf die Bedürfnisse der Arbeitssuchenden auszurichten. Klare Entscheidungsbefugnisse vor Ort über die Arbeitsmarktpolitik, über Personal, Haushalt und Verwaltung sind notwendig. Die Umsetzungsverantwortung soll vollständig von den Kommunen wahrgenommen werden können. Dazu trägt auch eine Zusammenarbeit von örtlicher Arbeitsagentur und Kommune auf gleicher Augenhöhe bei. Langzeitarbeitslose haben Anspruch auf eine kompetente Beratung und Unterstützung im Integrationsprozess. Deshalb fordern wir die Qualifizierung im Fallmanagement für alle Fachkräfte, die als persönliche AnsprechpartnerInnen für Langzeitarbeitslose tätig sind. Ohne einen gezielten Einsatz von Programmen der Beschäftigungsförderung werden viele Langzeitarbeitslose dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Die sozialen Folgekosten dieser Entwicklung überstiegen den kurzfristigen Einspareffekt bei weitem. Eine individuelle soziale Grundsicherung bedeutet weder Ruhigstellen noch Alimentation, sondern ist für uns die Basis für ein selbstbestimmtes Leben. Die bisherigen Maßnahmen zur Reform der Arbeitsvermittlung müssen einer Erfolgskontrolle unterzogen werden.

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