Hier ist der harte Kern der Grünen Grundsicherung. Er gibt Antwort auf die Frage, die alle interessiert: Was habe ich in der Tasche?

Die Wirkung des Grundeinkommens und der Einkommensteuer auf das tatsächlich verfügbare Einkommen wird an Hand von Beispielen gezeigt. Juristische Unterschiede im Charakter von Arbeitseinkommen, Grundeinkommen und anderen Einkommensarten werden hier nicht berücksichtigt. Es wird auch dargestellt, wie aus den Beispieldaten eine einkommensabhängige Grundsicherung ermittelt werden kann, die an die Hartz-IV-Formulierungen anknüpft.

Es wurden plausible Zahlen zu Grunde gelegt, die dem Modell entsprechen, und ihre genaue Festlegung steht noch aus. Die Bezeichnung der Beispiele orientiert sich traditionell am Gedanken der Bedarfsgemeinschaft, obwohl es für das Grundeinkommen, das an die Bürgerin oder den Bürger ausgezahlt wird, überflüssig ist. Das Grundeinkommen kennt nämlich nur zwei Kategoriern: Erwachsen und Kind.

Das Nettoeinkommen einer Familie ist einfach die Summe der Nettoeinkommen aller Erwachsener und Kinder. Wie wenig traditionell diese Familie auch sein mag, ihr Nettoeinkommen ist leicht auszurechnen. Ihr müsst nur aus unten stehenden Diagrammen oder den entsprechenden Tabellen das monatliche Nettoeinkommen jedes Familienmitglieds entnehmen und diese Zahlen addieren.

Inhaltsverzeichnis

Erwachsen

Eine Alleinstehende oder ein Alleinstehender bezieht das Grundeinkommen eines Erwachsenen.

Verfügbares Einkommen

Das verfügbare Einkommen wird Netto genannt. Es setzt sich zusammen aus dem Grundeinkommen und dem, was nach Abzug der Steuern vom Bruttoeinkommen übrig bleibt. Zum Bruttoeinkommen gehören und werden besteuert: Einkommen aus Erwerbsarbeit, Vermögen, Vermietung, Verpachtung und Geistigem Eigentum. In der einfachsten Form der Besteuerung gilt für alle Einkommensarten und unabhängig von der Einkommenshöhe der gleiche Steuersatz s. Dies wird auch als Einheitssteuer oder Flat Tax bezeichnet. Diese Steuerform ist den Beispielen zu Grunde gelegt. Nach Abzug der Steuer erhält man einen Restbetrag, und zu diesem das Grundeinkommen ungekürzt dazu. Diese Summe ist das verfügbare Einkommen, das Netto:

  • N = G + (1-s)B

Hierin bedeuten

N das Netto,
G das Grundeinkommen (Beispiel: 800 €),
B das Bruttoeinkommen, Höhe beliebig, für jede Person anders,
s der Einkommensteuersatz (Beispiel: 50% = 0,5). Daher ist (1-s) = 0,5 = 50%.

Um die Grundsicherung aus Steuern finanzieren zu können, muss der Steuersatz in der Gegend von 50% liegen. Der genaue Wert muss noch ermittlet werden. Er hängt auch von den Kosten für die anderen Säulen des Sozialstaates ab. Wir wählen hier s = 50%. Jedes Einkommen landet nur zur Hälfte im Portemonnaie, aber das Grundeinkommen ungekürzt.

Die vom Bruttoeinkommen abgezogene Steuer wird mit T wie Tax bezeichent. Sie errechnet sich zu

  • T = sB.

Daher läßt sich das verfügbare Einkommen auch darstellen als

  • N = G + B - T.

Umrechnung in die Hartz-Form

Um an die Denkweise von Hartz IV anzuknüpfen, wird aus dem einkommenunabhängigen Grundeinkommen G ein einkommenabhängiges Grundeinkommen E gebildet. Der Hartz-Anrechnungssatz für das Hinzuverdienst ist gleich Eins minus Steuersatz = 1-s.

Hartz-IV-Empfänger und -empfängerinnen erhalten heute von dem 100 € übersteigenden Einkommen nur 20% ausgezahlt (d.h. angerechnet), was einem Steuersatz von 80% entspricht, s.a. Freibetragsneuregelungsgesetz. [1]

Das einkommenabhängige Grundeinkommen ist gleich

E = G - sB     wenn B<S    mit S = G/s (Beispiel S = 1.600 €)

Je höher das Bruttoeinkommen, desto geringer fällt die einkommenabhängige Grundsicherung aus. Wenn das Bruttoeinkommen die Schwelle S erreicht, gibt es kein einkommenabhängiges Grundeinkommen mehr. Bei dieser Selbstfinanzierungsschwelle ist die Steuer T genau so hoch wie das einkommenunabhängige Grundeinkommen. Auch bei Hartz IV gibt es eine solche Schwelle, die Transfergrenze. Ab der Transfergrenze fällt jegliche Hartz-Leistung weg. Das einkommenunabhängige Grundeinkommen wird selbstverständlich auch denen ungekürzt und in voller Höhe monatlich ausgezahlt, deren Bruttoeinkommen gleich oder höher als die Selbstfinanzierungsschwelle ist.

In der Sprache von Hartz IV kann man sagen: Menschen, deren Einkommen die Transfergrenze erreicht oder überschreitet, sind nicht anspruchsberechtigt. Ihnen wird ein Steuerfreibetrag in Höhe der Transfergrenze (hier 1.600 €) gewährt. Auf das Einkommen, das darüber hinaus geht, zahlen sie den gültigen Steuersatz (hier 50%).

s kann unter- und oberhalb der Tranzfergrenze unterschiedlich hoch sein (Transfergrenzenmodell). Wenn wie hier ein einheitliches s gilt, wird auch von Basic Income Flat Tax (BIFT) gesprochen.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer beträgt sB. Sie dient der Finanzierung des eigenen Grundeinkommens, teilweise des Grundeinkommens der Menschen mit geringem Einkommen (im Beispiel unter 1.600 €, dem doppelten Grundeinkommensatz), der Sozialleistungen und der weiteren Ausgaben des Staates.

Diagramm

Im Diagramm ist die Wirkung des Grundeinkommens auf das tatsächlich verfügbare Einkommen (blaue, durchgezogene Kurve) beschrieben. Es ist folgendermaßen zu lesen: Das Nettoeinkommen ist als durchgehende Gerade in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen (untere waagerechte Achse) dargestellt.

Bild:Grusi-ErwachseneAnrech50Steuer50.jpg

Hat man kein eigenes Einkommen - null Euro, ganz links auf der waagerechten Achse unten - so bekommt man 800 Euro - nämlich genau senkrecht darüber liegt auf der Achse "Netto" der linke Anfangspunkt der durchgezogenen Geraden und hat den Wert 800 Euro.

Hat man 1.600 € Brutto - das liegt zwischen 1.000 und 2.000 auf der Achse "Brutto" - so geht man von dort senkrecht hoch bis zur durchgehenden Geraden - bis da hin, wo sie sich mit der dünn gestrichelten Geraden schneidet - und von dort waagerecht nach links und liest auf der Achse "Netto" ab: 1.600 €.

Hat man weniger als 1.600 € Brutto - also links vom Wert 1.600 auf der Achse "Brutto" - so bekommt man zusätzlich zum Grundeinkommensatz von 800 € nicht das volle Brutto ausgezahlt, sondern nur die Hälfte davon. Das entspricht einem Anrechnungssatz von 50%.

Gehört man zu den besser Gestellten und hat mehr als 1.600 € Brutto - also rechts von der Marke 1.600 auf der Achse "Brutto" - so hat man zusätzlich zum Grundeinkommensatz von 800 € die Hälfte des Brutto, weil der Steuersatz s = 50% beträgt.

Es ist denkbar, dass man vom einheitlichen Steuersatz abweicht. Dann würde aus der Geraden für das Netto eine geknickte oder gekrümmte Kurve. Würde z.B. der Steuersatz ab 1.600 € über 50% liegen, so würde die durchgezogene Gerade am Schnittpunkt mit der dünn gestrichelten Geraden abknicken und von dort weniger steil nach rechts oben verlaufen. Wäre der Steuersatz ab 1.600 € kleiner als 50%, so würde die durchgezogene Gerade nach oben abknicken, aber nicht höher als bis zur dünn gestrichelten Geraden, die dem Steuersatz 0% entspricht.

Die einkommenabhängige Grundsicherung ist auch aus dem Diagramm ablesbar. Sie ist gleich dem senkrechten Abstand zwischen durchgezogener und dünn gestrichelter Gerade. Die einkommenabhängige Grundsicherung wird Null, wo sich beide Geraden schneiden. Rechts vom Schnittpunkt gibt es kein einkommenabhängiges Grundeinkommen.

Tabelle

...

Lohn- und Gehaltsbescheinigung

...

Kind

...

Alleinstehend

ohne Kind

...

mit einem Kind

...

Zwei Erwachsene mit 3 Kindern

...

Sozialversicherungsbeitrag

Weder im Einkommensabhängigen Grundeinkommen E noch im Bedingungslosen Grundeinkommen G sind die Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung enthalten. Sie werden unabhängig davon aus Steuern finanziert. Die Höhe der hierfür notwendigen Sozialbeitragspauschale, die wie das Grundeinkommen jeder Bürgerin und jedem Bürger als Sozialleistung (im Mittel) zusteht, sollte allen jährlich mitgeteilt werden.

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