”Die Deckung des Grundbedarfs darf nicht angetastet werden.” (Grundsatzprogramm von Bündnis 90/ Die Grünen, 2002)

Inhaltsverzeichnis

Präambel

In den letzten Jahren hat sich die Zahl derer, die von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen wurden erhöht. Sei es fehlender Zugang zu Bildungs-, Qualifizierungs- und Förderangeboten als auch der fehlende Zugang zum ersten Arbeitsmarkt. Gleichzeitig hat sich das Armutsrisiko insbesondere bei Erwerbslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, aber auch bei zunehmender Beschäftigung in prekären Arbeitsverhältnissen und im Niedriglohnbereich dramatisch erhöht. Gesundheitsprobleme und Krankheiten treten bei den davon Betroffenen in erhöhtem Maße auf. In Folge von Langzeitarbeitslosigkeit und niedrigen Rentenbeitragszahlungen werden wir auch eine Antwort auf die Gefahr von Altersarmut geben müssen. Angesichts dieser Entwicklungen ist es an der Zeit, das System der sozialen Sicherung neu zu gestalten.

Anmerkungvon J.B.: An dieser Stelle füge ich einen Abschnitt aus dem Papier von Robert Zion ( Freiheit, Gleichheit, Solidarität ) ein:

Die gegenwärtigen Antworten des Sozialstaates auf die Transformation der Arbeitswelt sind verheerend, da sie noch am Modell Normerwerbsarbeit festhalten und mit diesem dessen Mechanismen der Dekommodifizierung weitertragen, quasi künstlich am Leben erhalten. Statt die Einkommenslosigkeit gesellschaftlicher Arbeit zu bekämpfen, bekämpft er ein Phantom der „Arbeitslosigkeit“, verstanden als „Erwerbs“- und „Beschäftigungslosigkeit“. Statt die gesellschaftliche Arbeit als Arbeit an und mit sich selbst für sich und für andere, als subjektivierte gesellschaftliche Arbeit zu fördern, fördert er entsubjektivierte und abhängige „Beschäftigungen“. Statt neue Formen der Integration zu entwickeln, etwa einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor, fördert er die Desintegration der Menschen, indem er sie am Gängelband hält und ihrer subjektiven Entscheidungs- und Produktionsfähigkeit und damit ihrer einzigen Zugangschance zur „Wissensgesellschaft“ beraubt. Statt in der Herausbildung neuer Wissens- und Arbeitsformen freie ProduzentInnen in einem emanzipatorischen Prozess zu fördern, fordert er eine forcierte Vermittlung von „Bildung“ für einen „ersten Arbeitsmarkt“, dessen Anforderungen an Bildung – die statische Vermittlung ökonomisch-technisch verwertbaren Wissens – längst obsolet ist. Ein Sozialstaat in dieser Form demontiert selbst seine Grundlage, seine eigene Reproduktionsfähigkeit. Er produziert vielmehr sein eigenes Klientel, dessen Subjektivität und Freiheit in Ansprüchen falscher Versprechungen des Förderns und sich zunehmend repressiver gebärenden Verwaltungsakten des Forderns verdampft.

Einfügung Ende

Die Grundsicherung soll die volkswirtschaftliche Effizienz erhöhen, mit weniger Umweltverbrauch soll sie zu mehr Wohlfahrt führen.

Bündnisgrüne Kriterien für eine Grundsicherung

  • Wir wollen mit der Grundsicherung das sozio-kulturelle Existenzminimum der Menschen aus dem Überlebenskampf in Märkten herauslösen und in die Sphäre eines sozialen Grundrechts überführen.
  • Die Grundsicherung muss gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Gesellschaftliche Teilhabe kann nicht kommandiert werden und ist darum auf unbürokratische und nicht bevormundende Gewährung der materiellen Voraussetzungen angewiesen. Davon unabhängig muss der Staat Bildung und Mobilität allen diskriminierungsfrei ermöglichen. Hiervon ausgehend, kann der neue Sozialstaat seine BürgerInnen in der Selbstorganisation ihrer Lebens-, Arbeits- und Bildungszeiten unterstützen und mit professioneller Hilfe fördern.
  • Grundsicherung muss materielle Sicherheit gewährleisten - frei von Ausgrenzung, Minderwertigkeitsgefühl, Überwachung der Privatsphäre und bürokratischer Gängelei. Sie soll die Teilnahme am Arbeitsmarkt fördern. Es ist nicht beabsichtigt, die von Erwerbsarbeit Ausgeschlossenen ruhig zu stellen, sondern die gegenwärtigen Hemmnisse zur Aufnahme oder Wiederaufnahme einer Erwerbsarbeit zu verringern. Andererseits bedeutet die Auszahlung einer Grundsicherung an alle nicht die zwangsweise Eingliederung in den Arbeitsmarkt oder in staatlich geschaffene Arbeitsstellen.
  • Wir streben die Grundsicherung nicht als einziges Element eines neuen Sozialstaates an. Neben Bildung, Mobilität und Teilhabe gilt es ebenso, neue Anerkennungs- und Entlohnungsformen von bisher nicht bezahlten Formen gesellschaftlicher, kultureller, familiärer und sozialer Arbeit zu schaffen. Ein gemeinwohlorientierter Arbeitssektor soll daher die bestehenden ökonomischen Reproduktions- und Integrationssysteme der Arbeitsmärkte und öffentlichen Dienste als drittes Element ergänzen.
  • Die Grundsicherung verzichtet darauf, die individuelle Bedürftigkeit zu prüfen.
  • Wir streben eine auf einander bezogene Erneuerung der sozialen Sicherung und des Steuersystems an.
  • Eine Grundsicherungsreform muss die großen Geldeinkommensunterschiede in unserer Gesellschaft mildern. Die Lage der am schlechtesten gestellten Bürgerinnen und Bürger ist deutlich zu verbessern. Dies knüpft an grüne Gerechtigkeitsvorstellungen an.
  • "Grundsicherung" und "Grundeinkommen" sind hier zwei Worte mit der selben Bedeutung und Zielrichtung: Emanzipation. Wir streben keine Gesellschaft allgemeiner Konkurrenz, sondern eine Gesellschaft autonomer Subjekte an. Darum hat für uns die Grundsicherung vier wesentliche Eigenschaften. Sie fungiert sozial als armutsfeste Grundsicherung, ökonomisch als Grundeinkommen, politisch als Grundrecht und gesellschaftlich-kulturell als lebenslanges Bildungsguthaben aller BürgerInnen.
  • Wir sehen die Grundsicherung nicht getrennt als nationale, rein (sozial)staatliche Aufgabe, sondern im Rahmen der Globalisierung und der internationalen Arbeitsteilung als ein Schritt weise zu entwickelndes soziales Grundrecht aller Menschen, die in zunehmend globalisierten Märkten leben müssen.

Eckpunkte für ein Grundeinkommen

Kurzform

  • alle von der Wiege bis zur Bahre bekommen es
  • Auszahlung monatlich an jede Frau, jeden Mann und jedes Kind
  • Anspruch auf Grundeinkommen ist unabhängig von Familienzugehörigkeit oder Bedarfsgemeinschaft
  • die Auszahlung wird nicht an Gegenleistungen geknüpft
  • alle werden zur Mitgestaltung des Lebens ermutigt
  • die Höhe schließt Armut aus
  • Finanzierung des Grundeinkommens über Steuern (oder Abgaben)
  • es fallen weg: Arbeitslosengeld II, Bafög, Kindergeld, Ehegattensplitting und weitere
  • Grundeinkommen ist eine Säule des Sozialstaates neben freiem Zugang zu Bildung, Kinderbetreuung und Unterstützung für Arbeitsmarkt und Mobilität, sowie Hilfen für besondere Lebenslagen

Langform

  • Grundeinkommens-Anspruch: Ein individueller Anspruch für alle BürgerInnen auf das Grundeinkommen soll bestehen. Die jetzt vorhandene Orientierung an Bedarfsgemeinschaften und am PartnerInneneinkommen ist, entsprechend der grünen Beschlusslage, aufzugeben.
  • Die Auszahlung erfolgt monatlich.
  • Gegenleistungen: Das Grundeinkommen ist nicht an eine Gegenleistung gekoppelt. In diesem Sinne spricht man auch von bedingungsloser Grundsicherung. Doch nichts ist ohne Voraussetzungen. Für eine funktionierende Gesellschaft ist die aktive Teilnahme eines jeden und einer jeden erforderlich. Diesem wird jede und jeder in unterschiedlicher Weise – je nach den eigenen Möglichkeiten - gerecht werden. Der Bezug des Grundeinkommens, also die finanzielle Grundlage der Existenz, ist nicht an die Erfüllung dieser Erwartung gekoppelt. Dieses Recht auf ein Grundeinkommen ist notwendig, damit die Menschen befreit von Existenzsorgen ihre Talente freier entfalten können. So ist eine stigmatisierungsfreie Hilfe und Unterstützung möglich.
  • Höhe: Orientierung an den in der Armutsforschung üblichen Armutsgrenzen, z.B. der EU-Armutsrisikogrenze (60% des Median-Aquivalenzeinkommens, Äquivalenzeinkommen=Haushaltseinkommen/Bedarfsgewicht des Haushalts, die EU verwendet zur Berechnung der Äquivalenzeinkommen die sogenannte modifizierte OECD-Skala: Alleinstehende: Bedarfsgewicht 1, zusätzliche Erwachsene +0,5, Kinder +0,3). EU-Armutsrisikogrenze (2003, Quelle: 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung): Alleinstehende 938 Euro pro Monat, Paar: 1407 Euro pro Monat (703,50 pro Person), jedes Kind: plus 281 Euro. Evtl. (im Gegensatz zu der Skalierung bei der Berechnung der Armutsgrenze) gleiche pauschalierte Höhe für alle Erwachsenen, aber (wie bei der Berechnung der Armutsgrenzen üblich) verminderter pauschalierter Satz für die Kinder. Der verminderte Satz für Kinder begründet sich mit den staatlichen Aufwendungen für kostenfreie Bildungsangebote (z.B. Kita und Schulen mit Öko- Essen) und Mobilität. Berechnung steht aus. Wahrscheinliches Ergebnis: etwas höher als der gegenwärtige Satz von Arbeitslosengeld II und der durchschnittlich gezahlten Wohnkosten. Wohnkosten sind in der Pauschale enthalten, könnten ggf. differenziert nach Region bezahlt werden. Krankenversorgung entweder zusätzlich als Bürgerversicherung oder Bestandteil der Grundsicherung. Wenn Bestandteil des Grundeinkommens, ist die Pauschale um den Krankenversicherungs- und Pflegesatz je nach aktueller Lage der Gesundheitsreform aufzustocken.
  • Einkommensunabhängigkeit: Die Höhe des Grundeinkommens ist einkommensunabhängig und für alle gleich. Allerdings muss jede mit ihrem und jeder mit seinem Einkommen zur Finanzierung der Grundkeinkommen aller beitragen. Die Einkommensstarken unterstützen solidarisch und entsprechend ihrer Leistungfähigkeit die Einkommenslosen und die Einkommensschwachen. Jede Person zahlt Steuern (und/oder Abgaben) auf alle Einkommen aus Erwerbsarbeit, Vermögen, Vermietung, Verpachtung und Geistigem Eigentum. Auch Umsatzsteuern wie die heutige Mehrwertsteuer können zur Finanzierung des Grundeinkommens herangezogen werden.
  • Gefühlte Einkommensabhängigkeit: Wer gewohnt ist, in Hartz IV zu denken, dem wird es leichter fallen, wenn die dort üblichen Begriffe zur Beschreibung des Grundeinkommens verwendet werden. Einkommen wird angerechnet, aber weniger stark als bei Hartz. Die Anrechnung erfolgt dadurch, dass ab dem ersten (verdienten) Euro Steuern vom Einkommen abgezogen werden. Bürgerinnen und Bürger, deren Einkommen eine bestimmte Schwelle überschreitet, etwa 1600 €, finanzieren ihr Grundeinkommen über die Steuer voll selbst, und das von anderen noch mit. Anders kann es ja nicht funktionieren! Die Schwelle kann gleichzeitig als Steuerfreibetrag und als Transferentzugsgrenze interpretiert werden: Personen mit Einkommen von mindestens der Schwelle (Transferentzugsgrenze) erhalten unterm Strich kein Grundeinkommen, und ihr Einkommen wird nur ab der Schwelle (Steuerfreibetrag) besteuert. Diese auf den ersten Blick verwirrenden Zusammenhänge können sowohl in Formeln als auch in Diagrammen und Tabellen dargestellt werden. Was aber alle wirklich interessiert ist das, was sie Netto in der Tasche, und damit monatlich verfügbar haben.
  • Da die Nettoeinkommen unabhängig davon, ob das Grundeinkommen einkommensabhängig oder -unabhängig dargestellt wird, gleich sind, sind auch die Kosten und die ökonomischen Wirkungen bei beiden Beschreibungsformen identisch. Sie unterscheiden sich allerdings in den zugrunde liegenden Ideologien und Menschenbildern.
  • Eine Vermögenssteuer ist gleichzeitig einzuführen, um auch Vermögen entsprechend zu belasten und zur Finanzierung unseres Gemeinwesens in die Pflicht zu nehmen. Die Weiterentwicklung der Öko-, Ressourcen- und Unternehmensbesteuerung ist zu prüfen.
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung, Elterngeld: Auch die Arbeitslosen, RentnerInnen und Eltern von kleinen Kindern erhalten die Grundsicherung, die in die bestehenden Leistungen integriert werden können. Sinnvoll ist es, die Leistungen nach oben zu begrenzen, was bei der Rente nur mittelfristig möglich ist. Die bisherigen großen Unterschiede bei den ausgezahlten Renten und Arbeitlosengeld I sehr deutlich verringert. Im Ergebnis werden die BezieherInnen der heutigen Spitzenrenten und von hohem Arbeitslosengeld I etwas schlechter gestellt sein als bisher, wohingegen die BezieherInnen von niedrigen Renten und geringem Arbeitslosengeld I besser gestellt werden. Für die Umsetzung sind drei Varianten denkbar: 1) alle erhalten eine Mindestleistung in Höhe der Grundsicherung (Vorbild: Schweizer Modell der Alterssicherung), 2) geringe Ansprüche werden auf das Grundeinkommensniveau aufgestockt (Vorbild: Schwedische Garantierente), 3) Alle erhalten das Grundeinkommen. Bestehende Ansprüche aus den weiterhin bestehenden Renten- und der Arbeitslosenversicherungen setzen auf diesen Grundeinkommenssockel auf, werden aber in voller Höhe besteuert.
  • Arbeitsmarktpolitik: Eine aktive Arbeitsmarktpolitik ist auch nach Einführung des Grundeinkommens absolut notwendig. Dazu gehören die Ansprache und Betreuung der unzureichend in die Gesellschaft Integrierten, Qualifizierungsmaßnahmen und ein dauerhafter öffentlicher Beschäftigungssektor, wie ihn die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert. Eine Kürzung der Grundsicherung, um Druck auf die Arbeitslosen auzuüben, ist ausgeschlossen.
  • Wegfall von Leistungen: Arbeitslosengeld II, Grundsicherung für Alte und Erwerbsunfähige, Wohngeld, Bafög, Kindergeld, Ehegattensplitting, Steuerfreibeträge (nur beim bedingungslosen Grundeinkommen) Elterngeld, Witwenrente, Waisenrente, Streichung von weiteren Steuerprivilegien. Die Hilfen für Personen in besonderen Lebenslagen bleiben erhalten.
  • Einnahmensbasis, Finanzierung des Grundeinkommens: Grundsicherung/Grundeinkommen wird ausschließlich über Steuern bzw. Beiträge (Bürgerversicherung, social security tax) finanziert. Die bestehende soziale Infrastruktur (Bildung, öffentlicher Beschäftigungssektor für Problemgruppen usw.) wird durch die Einführung eines Grundeinkommens nicht berührt.
Schon heute wird ungefähr ein Drittel unseres Sozialbudgets von insgesamt ca. 700 Milliarden € aus Steuern finanziert. Mit der steuerfinanzierten Einführung eines Grundeinkommens wird das Bismarcksche Sozialstaatsmodell, das als umlagebasiertes System ( seit Adenauer ) ausschließlich den Faktor Arbeit belastet in ein rein steuerbasiertes Sozialstaatsmodell überführt. Dies kann man als eine Art "Große" Bürgerversicherung verstehen, da alle Einkunftsarten ( Einkünfte aus Unternehmerischer Tätigkeit, Zins- und Kapitaleinkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung etc. ) neben den Einkünften aus Erwerbsarbeit zur Finanzierung herangezogen werden.
  • Kreis der Anspruchsberechtigten
Vorschlag 1 (analog zum Kindergeld, §63 Einkommensteuergesetz):
"1. im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
2. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
a) nach § 1 Abs. 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
b) nach § 1 Abs. 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.
(2) [1] Ein Ausländer hat nur Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist.
[2] Ein ausländischer Arbeitnehmer, der zur vorübergehenden Dienstleistung in das Inland entsandt ist, hat keinen Anspruch auf Kindergeld; sein Ehegatte hat Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist und in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit nach § 24 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch steht oder versicherungsfrei nach § 28 Nr. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ist."
weitere Vorschläge?

Schrittweise Einführung eines Grundeinkommens

Strategien zur stufenweisen Einführung: 1) Grundeinkommen/Grundsicherung nach und nach für einzelne Gruppen einführen, bis alle ein Grundeinkommen erhalten: RentnerInnen, Arbeitslose, Erwerbstätige, Kinder, Eltern ... 2) partielles einkommensunabhängiges Grundeinkommen plus existenzsichernde einkommensabhängige Grundsicherung: Einführung eines Grundeinkommens in Höhe von z.B. 400, 500 oder 600 Euro für alle als Sockel. Hinzu kommt eine einkommensabhängige, bedarfsabhängige Zusatzleistung, z.B. Wohngeld, für die wenigen Ausnahmefälle, bei denen das Grundeinkommen plus eigenes Einkommen nicht ausreicht. 3) Mischung aus beidem, z.B. volles Grundeinkommen für RentnerInnen und partielles Grundeinkommen für Erwerbsfähige

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