Einstiegsliteratur

Pro und Contra: Garantiertes Grundeinkommen von Dirk Jacobi und Cornelius Bechtler

Bildungswerk Berlin der Heinrich Böll Stiftung

Die Broschüre kann bestellt werden beim Bildungswerk. Kosten der Broschüre: bei Verschickung 5 Euro, bei Abholung 3,50 Euro.

Die Versendung erfolgt nach Überweisung des Betrages auf das Konto 30 79 900 BLZ 100 205 00 Bank für Sozialwirtschaft Kontoinhaber: Bildungswerk Berlin Verwendungszweck: Doku 509

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Ausgangssituation

Zusammenfassung

"Für die Bekämpfung der auch heute noch herrschenden Armut ist ein Maßnahmenbündel notwendig, das sich aus der Verbesserung der materiellen Situation von Hilfebeziehenden sowie aktivierenden Angeboten zusammensetzt, die ihrer gesellschaftlichen Ausgrenzung entgegenwirken. Dazu gehört die Einführung einer bedarfsorientierten Grundsicherung, die tatsächlich Armut verhindert. Die Grundsicherung ... zu bekommen ist ein Recht und kein Almosen. Die Grundsicherung wird weitgehend pauschaliert gezahlt. Die Ämter werden von bürokratischen Aufgaben entlastet. Damit können sie sich auf die Beratung der Bürgerinnen und Bürger konzentrieren und zu gleichberechtigten Partnern in einem lokalen Verbund von Netzwerken und Dienstleistungsunternehmen entwickeln. Regionale Unterschiede im allgemeinen Lebensbedarf, wie z. B. Wohnkosten, werden dabei berücksichtigt. Die Deckung des Grundbedarfs darf nicht angetastet werden. Wer aufgrund von Handicaps oder seines Alters auf Unterstützung angewiesen ist, erhält einen erhöhten Grundsicherungsbetrag". (aus dem Grundsatzprogramm 2002)

"Wir wollen die armutsfeste soziale Grundsicherung auf die politische Tagesordnung setzen und sie Schritt für Schritt verwirklichen. Sie ist einkommens- und vermögensabhängig zu gestalten und muss positive Arbeitsanreize setzen. Das schließt die Perspektive ein, dass allen ein eigenständiges Leben ohne finanzielle Abhängigkeit vom Partner ermöglicht wird. Die Zuverdienstmöglichkeiten für ALG-II-EmpfängerInnen müssen weiter verbessert werden. Die Regelsätze der Sozialhilfe und des ALG II müssen deutlich angehoben werden, damit sie vor Armut schützen und das soziokulturelle Existenzminimum gesichert wird". (aus dem Wahlprogramm 2005)

  • Die Ansprüche aus einer Grundsicherung/einem Grundeinkommen müssen individuell sein, das heißt unabhängig vom Partner- oder Haushaltseinkommen.
  • Jedes Modell muss eine eigenständige Existenzsicherung für Frauen (auch bei der Alterssicherung) zum Ziel haben. Das bedeutet, dass es mittelfristig keine abgeleiteten Ansprüche mehr geben kann.
  • Staatliche Infrastruktur für gesellschaftliche Aufgaben (z.B. Kinderbetreuung, Bildung) ist weiterhin bereit zu halten, bzw. auszubauen.
  • Modelle, die den Empfang der Leistungen nicht an die Bedingung von Aufnahme einer Erwerbsarbeit knüpfen, müssen dennoch mit dem Anspruch auf eine individuelle, aktive Arbeitsmarktförderung verbunden sein.
  • Fließendere Übergänge zwischen Erwerbsarbeit, ehrenamtlicher Tätigkeit und Fürsorge-, bzw. Familienarbeit sind für Frauen und Männer zu ermöglichen.
  • Modelle, die dazu beitragen können, dass Pflege- und/oder Betreuungsarbeit zu Lasten der Frauen weiter privatisiert werden, sind nicht geschlechtergerecht und angesichts des demographischen Wandels auch nicht zukunftsfest.
  • Sozialstaatliche Errungenschaften, wie die gesetzliche Krankenversicherung (die vorzugsweise zu einer Bürgerversicherung ausgebaut werden sollte) und eine aktive Arbeitsmarktförderung dürfen nicht abgeschafft werden - auch nicht zugunsten von höheren Transferzahlungen.

(aus dem Beschluss des Bundesfrauenrates)

Das heißt folgende Kriterien an ein bündnisGrünes Modell sind bisher Beschlusslage der Partei:

  • Maßnahmenbündel: Verbesserung der materiellen Situation von Hilfebeziehenden sowie aktivierende Angebote
  • bedarfsorientierte Grundsicherung, die tatsächlich Armut verhindert, wird weitgehend pauschaliert gezahlt, sie zu bekommen ist ein Recht und kein Almosen
  • Die Ämter werden von bürokratischen Aufgaben entlastet und können sie auf die Beratung der Bürgerinnen und Bürger konzentrieren. Dazu Anspruch auf eine individuelle, aktive Arbeitsmarktförderung
  • Regionale Unterschiede im allgemeinen Lebensbedarf, wie z. B. Wohnkosten, werden dabei berücksichtigt
  • Die Deckung des Grundbedarfs darf nicht angetastet werden
  • Wer aufgrund von Handicaps oder seines Alters auf Unterstützung angewiesen ist, erhält einen erhöhten Grundsicherungsbetrag
  • einkommens- und vermögensabhängig mit positiven Arbeitsanreizen, Zuverdienstmöglichkeiten müssen verbessert werden
  • Die Ansprüche aus einer Grundsicherung/einem Grundeinkommen müssen individuell sein, das heißt unabhängig vom Partner- oder Haushaltseinkommen. Jedes Modell muss eine eigenständige Existenzsicherung für Frauen (auch bei der Alterssicherung) zum Ziel haben
  • Regelsätze der Sozialhilfe und des ALG II müssen deutlich angehoben werden
  • Staatliche Infrastruktur für gesellschaftliche Aufgaben (z.B. Kinderbetreuung, Bildung) ist weiterhin bereit zu halten, bzw. auszubauen
  • Fließendere Übergänge zwischen Erwerbsarbeit, ehrenamtlicher Tätigkeit und Fürsorge-, bzw. Familienarbeit sind für Frauen und Männer zu ermöglichen
  • Sozialstaatliche Errungenschaften, wie die gesetzliche Krankenversicherung (die vorzugsweise zu einer Bürgerversicherung ausgebaut werden sollte) und eine aktive Arbeitsmarktförderung dürfen nicht abgeschafft werden - auch nicht zugunsten von höheren Transferzahlungen
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